Abo kündigen und automatische Verlängerung stoppen
Tomas Stankevičius · Veröffentlicht am 15. Juli 2026 · Aktualisiert am 1. September 2026
Inhalt
- Die kurze Antwort
- Zuerst: Wer rechnet ab?
- Wo du in den Stores tippst
- Was keine Kündigung ist
- Pausieren statt kündigen
- Wenn dein Internet-, Handy- oder TV-Anbieter abrechnet
- Familie und geteilte Abos
- Fristen, die wirklich zählen
- Automatische Verlängerung: was das österreichische Recht verlangt
- Rücktritt innerhalb von 14 Tagen
- Neu ab 1. Oktober 2026: „Vertrag widerrufen“
- Prüfen, ob es geklappt hat
- Wenn es um Geld geht
- Was dieser Ratgeber nicht verspricht
Die kurze Antwort
Kündige dort, wo du abgeschlossen hast — genau dort, woher das Geld abgebucht wird: in deinem Konto beim Anbieter, im App Store (iPhone, iPad), bei Google Play (Android) oder bei deinem Internet-, Handy- oder TV-Anbieter. Hast du über einen App-Store bezahlt, gibt es auf der Seite des Dienstes womöglich gar keinen Button zum Kündigen, und das ist dann kein Fehler.
Und das Wichtigste: Das Löschen der App oder des Kontos kündigt das Abo nicht. Google schreibt das als eigenen Hinweis dazu.
Zuerst: Wer rechnet ab?
Diese Frage entscheidet alles Weitere. So findest du es heraus:
- Am iPhone: „Einstellungen“ → dein Name → „Abonnements“. Melde dich mit genau dem Account an, mit dem du bezahlt hast.
- Am Android-Handy: deine Abos bei Google Play; am Computer unter play.google.com/store/account/subscriptions, mit demselben Google-Konto.
- Beim Dienst selbst: in deinem Konto im Bereich Abo oder Zahlung.
Taucht das Abo nirgends auf, rät Apple, in deinen E-Mails nach „Beleg von Apple“ oder „Rechnung von Apple“ zu suchen: Auf dem Beleg steht, welcher Account verwendet wurde. Gibt es keinen Beleg von Apple, hast du das Abo laut Apple womöglich bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen — welches, zeigt dein Kontoauszug oder deine Kreditkartenabrechnung.
Wie du alle Abos an einer Stelle festhältst, steht im Ratgeber zum Verwalten aller Abos.
Für die am häufigsten gesuchten Dienste gibt es eigene Kündigungsseiten mit ihren Regeln: Netflix, Spotify Premium, YouTube Premium, Disney+, HBO Max und ChatGPT Plus.
Wo du in den Stores tippst
Die Oberflächen der einzelnen Dienste ändern sich laufend, die Wege in den beiden Stores selten.
App Store: „Einstellungen“ → dein Name → „Abonnements“ → das Abo antippen → „Abo kündigen“. Das Menü heißt „Abonnements“, der Button „Abo kündigen“, und womöglich musst du nach unten scrollen, um ihn zu finden. Am Mac führt der Weg im App Store über deinen Namen unten in der Seitenleiste zu „Abonnements“.
Wird keine Taste zum Kündigen angezeigt oder ist ein Ablaufhinweis in roter Schrift zu sehen, ist das Abo laut Apple bereits gekündigt — du musst es nicht noch einmal versuchen.
Google Play: am Android-Gerät deine Abos bei Google Play öffnen → das Abo auswählen → „Abo kündigen“ → der Anleitung folgen. Am Computer: beim Abo „Verwalten“ → „Abo kündigen“ → einen Grund auswählen → „Weiter“. So beschreibt es die Google-Hilfe.
Beide Stores verwenden für den Button dieselben zwei Wörter: „Abo kündigen“.
Was keine Kündigung ist
- Die App löschen. Google hebt es eigens hervor: „Wenn Sie die App deinstallieren, wird Ihr Abo nicht gekündigt.“
- Das Konto beim Dienst löschen. Hast du über einen App-Store bezahlt, läuft das Abo dort unabhängig vom Konto weiter. Die richtige Reihenfolge: zuerst dort kündigen, wo du bezahlst, prüfen, ob die Kündigung durch ist, und erst dann das Konto löschen.
Pausieren statt kündigen
Willst du nur ein, zwei Monate aussetzen, bieten manche Apps bei Google Play eine Pause an: beim Abo „Verwalten“ → „Zahlungen aussetzen“ → Zeitraum wählen → „Bestätigen“. Laut Google sind je nach App und Abo Pausen zwischen einer Woche und drei Monaten möglich, und die Pause beginnt am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Das Abo selbst bleibt dabei bestehen.
Wenn dein Internet-, Handy- oder TV-Anbieter abrechnet
In Österreich hängt Fernsehen oft an einem Internet- oder Handyvertrag. Dann kündigst du beim Anbieter dieses Vertrags; auf der Seite des Dienstes findest du dafür meist nichts.
- Magenta TV ist laut Magenta „nur mit einem Internet- oder Smartphonetarif möglich“.
- A1 Xplore TV braucht einen Anschluss von A1, und A1 TV Stream ist „nur im A1 Netz nutzbar“.
- Über A1 Select zahlst du bei A1 für einen „Slot“, in den Netflix, Disney+, HBO Max, CANAL+ oder A1 TV Stream kommt.
Apple sagt dasselbe allgemein: Bei einem Abo, das du über deinen Mobilfunkanbieter oder einen anderen Anbieter erhalten hast, wendest du dich an diesen.
Ist das TV-Paket mit Internet oder Telefon gebündelt, gilt für das ganze Paket das Telekommunikationsgesetz (§ 135 und § 136 TKG 2021): Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, jeder Dienst muss auch mit höchstens zwölf Monaten Bindung angeboten werden, und die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit gilt trotzdem weiter.
Reine Streaming-Abos wie Netflix, WOW oder DAZN sind nach der Definition des Gesetzes (§ 4 Z 4 TKG 2021) keine Kommunikationsdienste; für sie gelten FAGG und KSchG, dazu weiter unten.
Familie und geteilte Abos
Apple sagt es eindeutig: „Du kannst das Abonnement eines Familienmitglieds nicht kündigen.“ Steht auf dem Beleg der Account eines Familienmitglieds, muss diese Person selbst kündigen. Steht dort ein anderer Account von dir, meldest du dich mit diesem an und kündigst dort.
Fristen, die wirklich zählen
- Testphase im App Store: Apple bittet, ein Probeabo mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Probezeit zu kündigen.
- Google Play: Die Zahlungsmethode kann laut Google bis zu 48 Stunden vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums vorautorisiert werden. Warte also nicht bis zum letzten Tag.
- Nach der Kündigung: Laut Google nutzt du das Abo für den bereits bezahlten Zeitraum weiter. Du verlierst also nichts, wenn du kündigst, sobald du dich entschieden hast. Umgekehrt holt eine Kündigung gleich nach der Zahlung das Geld für diesen Zeitraum nicht zurück; dafür gibt es innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss den Rücktritt.
- Mindestlaufzeit: Wo du dich für zwölf oder 24 Monate gebunden hast, endet der Vertrag trotz Kündigung erst mit der Mindestlaufzeit.
Automatische Verlängerung: was das österreichische Recht verlangt
- Hinweis vor der stillen Verlängerung. Eine Klausel, nach der dein Schweigen als Zustimmung gilt, bindet dich nur, wenn dich der Anbieter zu Beginn der dafür vorgesehenen Frist besonders auf die Bedeutung deines Verhaltens hinweist und du eine angemessene Frist für eine ausdrückliche Erklärung hast (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG). Das Portal konsumentenfragen.at des Sozialministeriums verbindet diese Regel ausdrücklich mit der automatischen Vertragsverlängerung; der OGH hat sie im Verfahren gegen PE Digital (Parship, ElitePartner) bestätigt.
- Internet- und Handyverträge. Vor dem Ende der Mindestlaufzeit oder einer automatischen Verlängerung muss dich der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger informieren (§ 135 Abs. 6 TKG 2021).
- Form der Kündigung. Eine strengere Form als die Schriftform darf der Anbieter nicht verlangen (§ 6 Abs. 1 Z 4 KSchG).
Rücktritt innerhalb von 14 Tagen
Kündigen und zurücktreten sind zwei verschiedene Dinge. Mit einer Kündigung beendest du ein Abo für die Zukunft. Zurücktreten kannst du nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag, den du im Fernabsatz geschlossen hast, also etwa online. Bei Dienstleistungen zählt die Frist ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Hat dich der Anbieter über das Rücktrittsrecht nicht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate (§ 12 FAGG).
Was du beim Rücktritt zahlst:
- Hast du verlangt, dass die Leistung schon während der Frist beginnt, zahlst du einen anteiligen Betrag (§ 16 Abs. 1 FAGG).
- Für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, zahlst du nichts (§ 16 Abs. 3 FAGG).
Streaming nach dem Start. Der Gerichtshof der EU hat am 9. Juli 2026 in einem Verfahren gegen Sky Österreich entschieden (C-234/25): Ein Streaming-Abo mit Empfehlungen, Listen und wechselndem Katalog ist eine digitale Dienstleistung. Das Rücktrittsrecht lässt sich deshalb nicht ausschließen, nur weil du schon zu schauen begonnen hast; wer zurücktritt, zahlt anteilig.
Andere digitale Inhalte. Hier entfällt das Rücktrittsrecht nur, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Du hast dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, du hast bestätigt, dass du damit das Rücktrittsrecht verlierst, und der Anbieter hat dir das auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).
Neu ab 1. Oktober 2026: „Vertrag widerrufen“
Für Verträge, die du online abschließt, muss der Anbieter ab 1. Oktober 2026 eine Funktion anbieten, die mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet und während der gesamten Rücktrittsfrist erreichbar ist; bestätigt wird mit „Widerruf bestätigen“ (§ 13a FAGG). Das gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Statt dieser Worte erlaubt das Gesetz auch eine ebenso eindeutige Formulierung, der Button kann also etwas anders heißen.
Wichtig ist, wofür die Funktion da ist: für den Rücktritt innerhalb der Frist. Ein Abo, das schon länger läuft, kündigst du damit nicht. In Deutschland gibt es für laufende Verträge zusätzlich einen eigenen „Kündigungsbutton“.
Prüfen, ob es geklappt hat
Am sichersten ist ein Blick in die Liste:
- am iPhone unter „Einstellungen“ → dein Name → „Abonnements“: Die Taste zum Kündigen ist weg, oder ein Ablaufhinweis in roter Schrift ist zu sehen;
- bei Google Play bietet ein gekündigtes Abo laut Google-Hilfe „Erneut abonnieren“ an.
Taucht das Abo in keiner der beiden Listen auf, hast du es woanders abgeschlossen — und musst auch dort kündigen.
Wenn es um Geld geht
Schick einen Erstattungsantrag dorthin, wo du bezahlt hast. Google schreibt: „Die meisten Apps im Play Store stammen nicht von Google, sondern von Drittentwicklern.“ Der Entwickler kann bei Problemen mit Käufen helfen und nach seinen Richtlinien und den geltenden Gesetzen erstatten. Eine Belastung, die weder von dir noch von jemandem stammt, den du kennst, meldest du laut Google innerhalb von 120 Tagen nach der Transaktion.
Was du auf deutschen Seiten liest, gilt in Österreich nicht automatisch: Teilweise Erstattungen für Abos führt Google als eigene Regel nur für Deutschland, Frankreich und Israel, besondere Bedingungen für die Kündigung nennt Apple für Deutschland, Israel, Südafrika und die Türkei. Österreich steht auf keiner der beiden Listen.
Was dieser Ratgeber nicht verspricht
Wo die Buttons in den Oberflächen der einzelnen Dienste liegen, beschreiben wir nicht: Das ändert sich öfter, als wir den Text aktualisieren könnten, und eine veraltete Anleitung ist schlechter als keine. Die Wege in den beiden Stores stehen oben. Eine Erstattung versprechen wir nicht, und die Gesetzesstellen oben ersetzen keine Rechtsberatung.